Häufig wird insoweit vom „letzten“ Lebensabschnitt gesprochen, was mancher im Hinblick auf das Ansteigen der statistischen Lebenserwartung für übertrieben halten mag.Wir wollen das dahingestellt sein lassen. Wichtig erscheint uns aber, dass man in diese Lebensphase nicht planlos hineingerät, sondern rechtzeitig eine ungefähre Vorstellung von dem entwickelt, was man jenseits von 50 mit seinem Leben anfangen will.
Haben Sie schon die folgenden Fragen für sich beantwortet?
1. Wie gelangt mein Haus steuergünstig in die nächste Generation?
2. Wie schütze ich mein Vermögen vor Streit zwischen den Erben?
3. Wie schütze ich mich selbst gegen sonstige Eingriffe der öffentlichen Hand?
4. Sind meine Hinterbliebenen ausreichend versorgt?
5. Bin ich selbst für später ausreichend abgesichert?
6. Habe ich eine Patientenverfügung/Betreuungsvollmacht?
Diese Planung in wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Hinsicht fachübergreifend zu unterstützen, ist Gegenstand unseres Beratungsproduktes START 51.
Für verschiedene typische Lebensumstände dieser Personengruppe wie Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, Krankheit und Tod bestehen zwar bestimmte gesetzliche Regelungen, diese sind aber in einer unüberschaubaren Fülle in verschiedenen Gesetzen in andere Funktionszusammenhänge eingestellt. Es gibt kein einheitliches Altenrecht.