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Erleichterter Bezug von Arbeitslosengeld
Die sog. 58er-Regelung ist bis Ende 2007 verlängert. Alle Arbeitslosen, die bis zu diesem Zeitpunkt 58 Jahre alt werden (Jahrgänge bis 1949) können von dieser Regelung profitieren ... lesen Sie weiter...
Einsatz von Einkommen und Vermögen gegenüber hilfsbedürftigen Kindern und Eltern
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Aus dieser gesetzlichen Normierung ergibt sich die Pflicht zur Zahlung von Unterhalt. Der Unterhaltsanspruch besteht aber nicht nur im Verhältnis der Eltern zu ihren minderjährigen Kindern. Im Laufe der Jahre kann sich die Richtung des Zahlungsflusses in sein Gegenteil verkehren. Dann müssen die nunmehr volljährigen Kinder, die regelmäßig eine eigene Familie gegründet haben und Kinder haben, Unterhalt für ihre in Rente befindlichen Eltern aufbringen ... lesen Sie weiter...
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