Hofmann & Kollegen
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Das Ferienhaus in den Niederlanden

Steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Beratung
rund um die Ferienimmobilie


Sie haben eine Immobilie in einer einzig-artigen Landschaft erworben und sich damit Ihren Traum vom eigenen Feriendomizil verwirklicht oder beschäftigen sich mit Plänen zur Anschaffung eines Ferienhauses oder wollen ein vorhandenes Ferienhaus veräußern bzw. in die nächste Generation übertragen.

Dann sollten Sie die steuerlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten im Zusammenhang mit dem Ferienhaus nicht außer Acht lassen, sondern die Steuerbelastung optimieren sowie Steuerfallen und unnötige Konflikte mit den Steuerbehörden in Deutschland und den Niederlanden vermeiden.

Das Ferienhaus in den Niederlanden
 
Unser Büro befasst sich u. a. schwerpunktmäßig mit Steuer- und Rechtsfragen grenzüberschreitender Art und insbesondere mit steuerlichen und rechtlichen Fragen rund um das Ferienhaus. Wir unterhalten seit dem 01.01.2002 in Den Helder ein Büro in dem oder von dem aus wir Ihre Interessen beraten und vertreten können.

Die Mitarbeiter unseres Teams sind Deutsche und Niederländer, die zweisprachig arbeiten.

 
Wir beraten Sie in allen Rechts- und Steuerfragen rund um die Ferienimmobilie in den Niederlanden, insbesondere über
  • Erstellung und Abwicklung aller beim An- und Verkauf notwendiger Verträge
  • Einkommensteuer Niederlande und Deutschland
  • Vermeidung und Minimierung der Doppelbesteuerung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (kein Freibetrag bei der niederländischen Erbschaftsteuer)
  • Günstige umsatzsteuerliche Gestaltung
  • Einkommensverlagerung in die Niederlande
  • Vermeidung von niederländischen und deutschen Steuerfallen, insbesondere bei der Veräußerung der Immobilie, dem Abschluss von Vermietungsverträgen und der Finanzierung des Hauses
  • Grenzüberschreitende Steuergestal-tungen
  • Erstellung aller niederländischen und deutschen Steuererklärungen
  • Steuergünstige Finanzierungsvorschläge
  • Grenzüberschreitendes Zivilrecht insbesondere Familien- und Erbrecht
  • Gestaltung der deutschen Erbfolge unter Berücksichtigung des Immobilienvermögens in den Niederlanden
  • Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Hauseigentümern und Eigentümervereinen bzw. Verwaltern
Wir vertreten Sie gegenüber
  • niederländischen Finanzämtern bei der Erstellung von Steuererklärungen und im Rechtsbehelfsverfahren,
  • Behörden, insbesondere gemeindlichen Behörden, die für die Besteuerung maßgebliche Werte festsetzen,
  • Notare durch Vorbereitung steuergünstiger Gestaltungen und Abwicklung ansonsten notwenig werdender Beurkundungen,
  • Maklern durch zivilrechtliche und steuerliche Überprüfungen von vorgelegten Kaufverträgen, die durch Unterschrift auch ohne notarielle Beurkundung wirksam werden. Darüber hinaus können wir für Sie auch Verhandlungen mit den Maklern bei Ankauf, Verkauf und Vermietung führen,
  • Kaufinteressenten zur Optimierung Ihrer Interessen in Kauf-/Verkaufsverhandlungen, einschließlich Formulierung von Kaufverträgen.
Wir beraten und vertreten Sie
  • aus unseren deutschen Büros (siehe >>> Kontakt), darüber hinaus über unsere Kooperationsbüros im Rhein-Ruhrgebiet und in Ostwestfalen.
  • Ferner vertreten wir Sie in Nord-Holland aus unserem Büro in Den Helder.


Zum Thema steuerrechtliche und rechtliche Grundlagen und Folgen des Eigentums an einem in den Niederlanden gelegenen Ferienhaus >>> klicken Sie bitte hier

Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Informationen und Aufsätze zum Thema.




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